Dienstag, 26. Juni 2018

Tischgeschirrspüler Fehler Code E3

Bisher bekannte Fehleranzeigen des hanseatic Tischgeschirrspüler WQP6-3602E und baugleicher Modelle:

E1: Wasserzulaufzeit zu lang => Wasserhahn, Zulaufschlauch, wasserdruck kontrollieren
E3: Heizt nicht auf => Kundendienst anrufen
E4: Wasserüberlauf => Wasserhahn schließen, undichte Stelle finden und beheben

Der Fehler E3 (Heizung) piepst nach dem Auftreten und zeigt im Display E3 an.
Der Tischgeschirrspüler wird vertrieben von OTTO, Neckermann, Baur, Schwab und über das Quelle-Portal. Den Technik-Service für deren Geschirrspüler erreichen Sie unter 01806-180500 (Tarife je nach Provider von 20 bis 60 Cent je Anruf, Stand von heute). Es gibt baugleiche Modelle, Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Verkäufer ihres Geschirrspülgerätes, wenn der Fehler E3 oder ein anderer auftaucht.

Mittwoch, 13. Juni 2018

Goldex Aktie - Kaufempfehlung?

Für die Goldex-Aktie kann keine Kaufempfehlung ausgesprochen werden.

GOLDEX
Goldex Resources Corp
CVE: GDX
Zentrale: Vancouver, Kanada
Gründung: 1987
Tochterunternehmen: Goldex Resources Mexico S.A., Compania Minera El Condor S.A
WKN: A2AEDT
ISIN: CA3813663018
US-Symbol: GDXRF
Typ: Aktie

Die Goldex-Aktie ist als Pennystock-Aktie zu qualifizieren und wird vorwiegend mittels Aktienspam beworben. Da die Goldex-Aktie bei höher Volatilität einen leicht beinflußbaren Aktienkurs mit sich bringt, kann eine Kaufempfehlung nicht ausgesprochen werden. Die Bewerber solcher Aktien haben immer den entscheidenden Informationsvorsprung. In der Regel besitzen diese solche Aktien (hier: GOLDEX) und erzielen selbst einen höheren Kaufpreis durch derart zweifelhaft geworbene Käufer. Diese widerum werden die Aktien nur noch zu einem geringen Kurswert los, meist aber gar nicht mehr, da der Markt sehr klein ist. Fazit: Goldex nicht kaufen.

Mittwoch, 6. Juni 2018

Aktienspam

Unter Aktienspam versteht man den massenhaften Versand von E-Mails (Spam) mit Werbung für eine Aktie, um deren Kurs in die Höhe zu treiben.
In diesen E-Mails werden meist Aktien eines Penny-Stocks beworben. Der Versender prophezeit eine hohe Kurssteigerung, weil das Unternehmen angeblich in Kürze „gute Nachrichten“ (neue Erfindung, neuer Absatzmarkt o. ä.) veröffentliche. Meist werden die Aussagen als Insiderwissen deklariert.
Dabei kauft der Versender der Mails vor dem Versenden die Aktien, die mitunter weniger als 10 Cent kosten. Angeregt durch die Werbung, steigt das Handelsvolumen und in dessen Folge der Börsenkurs der Aktie. Eine Verdopplung oder sogar Vervielfachung des Kurswertes ist dabei nichts Außergewöhnliches.
Sobald jedoch einige Aktionäre – meist auch der Versender der Werbung – ihre Aktien verkaufen, fällt der Kurs wieder stark. Zum Teil werden dann sogar Kurswerte erreicht, die unter dem Kurs vor dem Spam-Versand liegen. Nicht rechtzeitig abgesprungene Aktionäre bleiben dann auf nahezu wertlosen Papieren sitzen.
Es ist zwischen zwei Möglichkeiten des Aktienspams zu unterscheiden:
  • Es werden zum einen ausländische Aktien beworben, die der Anleger nie mehr verkaufen kann, da diese nur beworben werden, um sie selbst zu verkaufen. Man spricht auch vom „Abladen“. In diesem Fall erwirtschaftet der Spammer die gesamten Einnahmen.
  • Die andere Art von Aktienspam ist die Kaufempfehlung von Aktien, meist inländischer Penny-Stocks. Hier hat der Spammer vorher Aktien gesammelt und gibt dann die Kaufempfehlung bekannt. Hier profitiert der Spammer, wenn er seine Aktien nach dem Kursanstieg teurer verkauft.
Das Phänomen der Aktientipps ist nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht alt, nur das Medium Aktienspam ist neu.
Wenn in beiden Fällen auf diese Interessenkollision nicht wirksam hingewiesen wird und die Aktie durch die Kaufempfehlung steigt oder fällt, stellt dies eine Straftat dar. Wenn der Kurs sich nicht verändert, ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Das Versenden von Aktienspam stellt einen Wettbewerbsverstoß dar (§7 UWG, belästigende Werbung).

Quelle: Wikipedia Aktienspam von heute

Pennystocks

Als Pennystock bezeichnet man Aktien, deren Wert unter eins in der lokalen Währung liegt. Im Euro-Raum sind dies also Aktien, die einen Wert unter 1 EUR besitzen. In den USA ist der Sprachgebrauch allerdings anders, denn dort gelten Aktien, die unter 5 USD notieren, als penny stock.
Aufgrund des oftmals sehr geringen Handelsvolumens an den Börsen sind diese Aktien nicht selten das Objekt von Spekulanten und weisen eine hohe Volatilität auf. Der wohl bekannteste Anlagebetrüger der Welt, Bernard L. Madoff, begann seine "Karriere" ebenfalls mit Pennystocks.
Im Zuge des Platzens der Spekulationsblase am Neuen Markt in den Jahren 2000 und 2001 stieg die Zahl der Pennystocks stark an. So notierten im Juli 2001 etwa 40 der 343 am Neuen Markt gehandelten Aktien knapp über oder unter einem Euro.
Aufgrund verschärfter Delisting-Regeln sind Pennystocks in den wesentlichen Indizes der Deutschen Börse (DAXMDAXTecDaxSDAX) nur noch selten anzutreffen. So notiert 2018 nur die Aktie der nach Bilanzunregelmäßigkeiten massiv eingebrochenen Steinhoff Holding im (niedrigen) Cent-Bereich.[1] Das Unternehmen ist nach einem Abstieg aus dem MDAX im SDAX gelistet.[2]
Im Gegensatz dazu gibt es im ungeregelten Freiverkehr („Open Market“) eine sehr große Zahl solcher Aktien. Ein „Listing“ im Open Market kostet vergleichsweise wenig. Ein Emissionsprospekt muss nicht veröffentlicht werden, die Veröffentlichung von Geschäftsberichten und Bilanzen ist ebenfalls nicht zwingend vorgeschrieben. Der mit dem Wertpapierhandelsgesetz verbundene Anlegerschutz gilt für im Open Market gelistete Pennystocks nur mit Einschränkungen. Dies ist einerseits für kleine Gesellschaften bequem, andererseits ist Missbrauch möglich. Insbesondere bei Pennystocks ausländischer Emittenten sind Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung nur schwer nachzuweisen.
Aufgrund ihres sehr geringen Handelsvolumens, der jeweils geringen Anzahl an gehandelten Aktien und der mangelnden Transparenz werden Pennystocks seit 2006 zunehmend für Aktienspam missbraucht.

Quelle: Wikipedia Pennystock von heute